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Zusätzlicher 5% Bonus für Einzelmaßnahmen

Veröffentlicht von Becker am 06.05.2021
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In der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) kann bei einer BEG Einzelmaßnahme (Wärmeerzeuger, Gebäudehülle...) ein 5 % Bonus gewährt werden, wenn für das Gebäude ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt wurde. Der iSFP wird mit 80% von dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert.

 

Sie erhalten einen kompetenten Beratungsbericht (Mein Sanierungsfahrplan und Umsetzungshilfe), der Ihnen die notwendigen Schritte zu einer sinnvollen Modernisierung Ihres Gebäudes aufzeigt. Nach Abschluss des iSFP können Sie dann bei der Förderung der Einzelmaßnahmen dann den 5% iSFP Bonus geltend machen.

Zitat aus der Richtlinie der BEG EM:

8.4.2 Umsetzung einer Maßnahme im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)
Ist eine energetische Sanierungsmaßnahme Bestandteil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten iSFP und wird diese innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt, so erhöht sich der für diese Maßnahme vorgesehene Fördersatz um zusätzliche fünf Prozentpunkte (iSFP-Bonus)...

Ab dem 1. Juli 2021 tritt die BEG Wohngebäude in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt kann der iSFP-Bonus auch in diesem Programm verwendet werden. Nähere Informationen zum iSFP finden Sie im Fachportal Energieeffizientes Bauen und Sanieren ( FEBS, externer Link) oder bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA, externer Link).

 

Zuletzt geändert am: 17.05.2021 um 11:34

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